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Teilnahmebedingungen  für Tauchaktivitäten

  

(1)    Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchreise oder -ausfahrt erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens bei Beginn ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung  wird ausdrücklich empfohlen.

(2)    Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten , die im Rahmen der Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (Meeraner - Diving­ Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandel n bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder adäquater  Anteile.  

(3)    Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von der Tauchschule Meeraner - Diving.  

(4)    Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht von der Tauchschule Meeraner -  Diving oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt , besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die entsprechende   Leistung.  

(5)    Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet  sich, alle taucherischen  Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.  

(6)    Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.Die maximale Tiefe darf jedoch keinesfalls mehr als 30 Meter tief sein. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten  oder  adäquater Anteile.  

(7)    Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.  

(8)    Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen.

(9)  Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule Meeraner - Diving sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule Meeraner - Diving oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und  Vorsatz).  

(10)Die Tauchschule Meeraner -Diving übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten der aktuellen Verkaufspreise bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule  Meeraner -  Diving oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).  

(11)Für Assistenten (Personal) der Tauchschule Meeraner - Diving gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) .  

(12)Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet,wenn die gesamte Ausrüstung voll  funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße  Handhabung, Reinigung  sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Drtickmesser geprüft und-als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine lnspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.  

(13) Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist verboten. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot.  

(14)Während des Schulungsbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens 12Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsomierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang)  ist zu vermeiden.  

(15) Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule Meeraner - Diving veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule Meeraner -Diving anerkannt und zur Kenntnis genommen.